Geltendes Recht 2026
7,70 ct/kWh
- Für neue Dachanlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung bei Inbetriebnahme bis 31.12.2026 gelten derzeit 7,70 ct je eingespeister Kilowattstunde. Der Satz gilt für den Anlagenteil bis 10 kWp.[1]
- Laufzeit: Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre. Bei Inbetriebnahme 2026 reicht der Anspruch bis 31.12.2046.[2]
- Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung, die Unterschrift oder der Montagetermin.[3]
Gut zu wissen: negative Strompreise
In Zeiten negativer Börsenstrompreise entfällt die Vergütung; der Zeitraum wird dafür nach gesetzlicher Berechnung verlängert. Bei Anlagen unter 100 kW gilt das erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.[4]